UPDATE - Ausschreibung der Wahlen zur Erneuerung der Delegiertenversammlung des Fonds
05.11.2020
Sehr geehrte Gründungsparteien,
in Bezug auf unser Schreiben vom 15.10.2020, welches Sie beiliegend nochmals zur Erinnerung finden, möchten wir Ihnen mitteilen, dass es aufgrund des erneuten epidemiologischen Notstandes und den sowohl vom Ministerratspräsidenten als auch von den Landeshauptleuten der Provinzen Trient und Bozen beschlossenen restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, notwendig ist, den Ablauf festzulegen, nach denen es allen interessierten Parteien weiterhin möglich ist, innerhalb der verbindlichen Frist, am 30. November um 17.00 Uhr, die Kandidatenlisten zur Erneuerung der Delegiertenversammlung des Zusatzrentenfonds Laborfonds, zu hinterlegen.
Zusätzlich und als Alternative zur persönlichen Hinterlegung der Listen in einem der beiden Büros des Fonds (Bozen, R. Sernesistraße 34 und Trient, Piazza Erbe, 2) ist es nun auch möglich, die Hinterlegung mittels PEC unter der Adresse
Die Öffnung der Büros in Bozen und Trient wird täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr gewährleistet.
Zur Einhaltung der von Laborfonds im Gesundheitsprotokoll festgelegten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, ist der Zugang zu den Büros nur einer für die Hinterlegung der Kandidatenlisten beauftragten Person gestattet, welche sich vorher zur Terminabstimmung telefonisch oder per E-Mail bei der Generaldirektorin Ivonne Forno (
Zum Zeitpunkt der Hinterlegung werden keine Überprüfungen der abgegebenen Dokumente vorgenommen, dies um die Kontaktzeit zwischen den Ansprechpartnern des Fonds und denjenigen, welche die Kandidatenlisten abgeben soweit wie möglich zu verkürzen und sie auf die Ausstellung der Bestätigung zu beschränken, welche Ort, Datum und Uhrzeit der Hinterlegung der Kandidatenliste enthält.
Die Büros des Fonds, immer erreichbar über die Generaldirektorin sowie die Vize-Generaldirektorin, stehen (unter den oben angeführten Kontaktdaten) auch vor Abgabe der Kandidatenlisten gerne zur Verfügung, um Sie bei der Erstellung der Kandidatenlisten oder sonstiger Fragen zu unterstützen, einschließlich Vorabkontrollen, falls dies für notwendig erachtet wird, um einen korrekten Wahlablauf zu gewährleisten.
Wir ersuchen Sie diese Informationen Ihren jeweiligen Mitgliedern sowie allen, welche an einer Teilnahme zur Erneuerung der Delegiertenversammlung des Fonds interessiert sind, schnellstmöglich mitzuteilen bzw. mittels Ihrer Kommunikationskanäle zu verbreiten. Diese Informationen werden auch auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Kenntnisnahme sowie Unterstützung und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. der Präsident Gez. der Vizepräsident
Werner Gramm Fabrizio Bignotti
Bozen, den 15. Oktober 2020
Sehr geehrte Gründungsparteien,
sehr geehrte Mitgliedsbehörde,
sehr geehrte Arbeitnehmer,
hiermit informieren wir Sie in unserer jeweiligen Eigenschaft als Präsident und Vizepräsident des Zusatzrentenfonds Laborfonds und gemäß geltender Wahlordnung sowie Satzung, dass für den 15. Oktober 2020 die Wahlen zur Erneuerung der Delegiertenversammlung als Vertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschrieben wurden, da die Amtszeit der amtierenden Delegiertenversammlung mit dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 endet.
Unter Anwendung des Art. 1 der geltenden Wahlordnung beträgt die Anzahl der im Fonds eingeschriebenen Mitglieder 72.709 in der Provinz Bozen und 54.036 in der Provinz Trient, welche laut den in Art. 1 definierten Kriterien proportionaler Aufteilung, inklusive Restverteilung, wie folgt zugewiesen werden:
+ an das Wahlkollegium der Provinz Bozen insgesamt 34 Delegierte, davon 17 in Vertretung der Arbeitgeber und 17 in Vertretung der Arbeitnehmer
+ an das Wahlkollegium der Provinz Trient insgesamt 26 Delegierte, davon 13 in Vertretung der Arbeitgeber und 13 in Vertretung der Arbeitnehmer
Darüber hinaus informieren wir Sie, dass:
+ die Listen der Kandidaten für die Vertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – jeweils für die Wahlkreise Bozen und Trient – bis spätestens 30. November 2020, 17.00 Uhr, im Original, in den Büros des Fonds in Bozen, R. Sernesistraße 34 und in Trient, Piazza Erbe 2, einzureichen sind.
+ die Kandidatenliste muss auf Grundlage der beiliegenden Vorlage erstellt werden, welche auch auf der Internetseite www.laborfonds.it im eingerichteten Bereich „Wahlen“ abrufbar ist.
Um eine angemessene Anzahl von Ersatzmitgliedern zu gewährleisten, müssen auf den Listen mindestens doppelt so viele Kandidaten angeführt sein, wie die im Wahlkollegium zu wählende Anzahl von Delegierten. Für jede Liste ist ein Vertreter anzugeben, der an den Arbeiten der Wahlkommission teilnimmt; außerdem ist der Name eines entsprechenden Ersatzes zu benennen, der im Falle einer Verhinderung nachrückt.
+ Kandidaten für die Wahl der
- Arbeitgeberdelegierten, Vertreter eines beim Fonds eingeschriebenen Arbeitgebers oder eines Arbeitgeberverbandes sein müssen, der zu den Gründungsparteien gehört und bis zum 31. Dezember 2020 das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- Arbeitnehmerdelegierten, eingeschriebene Mitglieder des Fonds sein müssen und bis zum 31. Dezember 2020 das 18. Lebensjahr vollendet haben;
Bezugnehmend auf das Statut und die geltende Wahlordnung weisen wir darauf hin, dass es nicht möglich ist, Kandidaten zu benennen, welche bereits drei aufeinanderfolgende Mandate vor den aktuellen Wahlen als Mitglieder der Delegiertenversammlung innehatten oder ein bestehendes abhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Fonds haben.
+ die Wahlen von Montag, 15. Februar bis Freitag, 26. Februar 2021, mittels Online-Abstimmung, stattfinden werden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass die neugewählte Delegiertenversammlung, gemäß Art. 16 des Statuts, u. a. die Aufgabe hat, die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats für die nächsten drei Jahre, 2021 bis 2023, zu wählen. Dabei gilt es gemäß Art. 18, Absatz 6 und 7 des Statuts, zu beachten, dass das Amt des Verwaltungsratsmitgliedes nicht mit wählbaren öffentlichen Ämtern sowie dem Amt des Versammlungsdelegierten vereinbar ist.
Zu Ihrer Kenntnisnahme möchten wir zudem auf das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 108 vom 11. Juni 2020 bezüglich der neuen gesetzlichen Regelungen zu den Anforderungen an Professionalität und Integrität hinweisen, welche erforderlich sind, um Mitglieder der obgenannten Organe des Fonds zu werden, sowie die gesetzlich vorgesehenen Gründe für die Unwählbarkeit und Unvereinbarkeit mit diesen.
Gerne stehen Ihnen die Generaldirektorin Ivonne Forno (
Mit freundlichen Grüßen
Gez. der Präsident Gez. der Vizepräsident
Werner Gramm Fabrizio Bignotti
Kopie der geltenden Wahlordnung
Vorlage Kandidatenliste_Arbeitnehmer
Vorlage Kandidatenliste_Arbeitgeber
DM108 2020 requisiti CdA e CdS