Laborfonds und der Beitritt eines steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen
Wenn Sie Mitglied des Laborfonds sind, können Sie auch einen oder mehrere steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige, z. B. minderjährige Kinder, im Fonds einschreiben
Die Vorteile für Sie
- Abzugsfähigkeit vom Einkommen der in die Position eines Familienangehörigen eingezahlten Beträge (weitere Details im Dokument über die Steuerregelung und hier)
- freiwillige Einzahlungen in beliebiger Höhe durch einfache Banküberweisung
Die Vorteile für den eingeschriebenen Familienangehörigen
- professionelle Vermögensverwaltung und langer Zeithorizont, um den Mechanismus der Zinseszinsen bestmöglich zu nutzen (also auch auf die Renditen die in der Zeit angereift sind)
- Angereifte Mitgliedsjahre (Einzelheiten hier)
Sie können einen steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen über eines der vertraglich gebundenen Patronate oder Steuerbeistandszentren (CAF) einschreiben.
Hier finden Sie die komplette Liste der vertragsgebundenen Patronate und CAF.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich F.A.Q. und im Bereich Formulare für Anweisungen zur Beitragszahlung in die Position einer steuerlich zu Lasten lebenden Person