Beschwerden und Mitteilungen
Beschwerden an Laborfonds und Berichte an die COVIP
Eventuelle Beschwerden über vermutete Unregelmäßigkeiten, Kritiken oder Nichtfunktionieren des Fonds beziehungsweise über die fehlende Erfüllung der Verpflichtungen von Seiten des Fonds Ihnen gegenüber können ausschließlich schriftlich eingereicht werden, indem das entsprechende, auf der Internetseite abrufbare FORMULAR verwendet wird. Beschwerden sind an folgende Adresse zu richten:
Rentenfonds Laborfonds z. Hd. Verwaltungsservice Pensplan Centrum AG
in der Mustergasse 11/13 – 39100 Bozen oder in der Via Gazzoletti 47 – 38122 Trient
Oder mittels PEC an
Der Fonds behandelt die Beschwerden innerhalb des dafür notwendigen Zeitraums und auf jeden Fall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten (45 Tage).
Zusätzlich eingereichte Beschwerden oder Mahnungen innerhalb der genannten Fristen werden nicht berücksichtigt.
Um eine schnelle und effiziente Assistenz zu gewährleisten, bitten wir Sie in der Beschwerde, alle Daten und Informationen so detailliert anzuführen, dass wir Ihre Situation bestmöglich kontrollieren können.
Alle Beschwerden und Mitteilungen an den Fonds, die nicht schriftlich erfolgen (also mündlich oder telefonisch) und nicht Unregelmäßigkeiten, Kritiken oder das Nichtfunktionieren der Fondsverwaltung betreffen, werden für deren Bearbeitung nicht als Beschwerden angesehen.
Wir erinnern daran, dass Sie für die Meldung von Unregelmäßigkeiten, Kritiken oder Nichtfunktionieren des Fonds die Möglichkeit haben, einen Bericht an die Aufsichtsbehörde der Rentenfonds Covip zu senden. Diese Möglichkeit besteht jedoch erst, nachdem Sie eine Beschwerde beim Rentenfonds oder dessen Gründer eingereicht haben und Sie nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit (45 Tage) eine Antwort erhalten haben beziehungsweise nicht mit dieser Antwort zufrieden sind.
Die Aufsichtsbehörde der Rentenfonds Covip kann nur in besonders schwerwiegenden Fällen oder bei besonderer Dringlichkeit direkt angeschrieben werden (also ohne vorher eine Beschwerde beim Fonds eingereicht zu haben). Hierbei handelt es sich um Fälle, bei denen möglicherweise alle Rentenfondsmitglieder einen Schaden erleiden könnten und die in der Regel von Verbänden oder anderen Vertretungsorganismen der Mitglieder gemeldet werden.
Alle Informationen zur Übermittlung von Berichten an die Covip finden Sie im Leitfaden „Guida pratica alla trasmissione degli esposti“ auf der Internetseite der Covip (www.covip.it).
Mitteilungen an die Aufsichtsstelle im Sinne des GvD Nr. 231/01
Für Mitteilungen an die Aufsichtsstelle HIER KLICKEN