Die Struktur des Laborfonds: Organisation und Fondsorgane
Die Organe des Rentenfonds Laborfonds sind: die Delegiertenversammlung (sie wird direkt von den Mitgliedern gewählt), der Verwaltungsrat (er wird von der Delegiertenversammlung gewählt), der Präsident und der Vizepräsident (sie werden vom Verwaltungsrat gewählt) und der Aufsichtsrat (er wird von der Delegiertenversammlung gewählt). Diese Organe sind paritätisch zusammengesetzt, d. h. die Anzahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter ist gleich hoch und beide Provinzen sind gleichermaßen vertreten.
Der vom vom Verwaltungsrat ernannte Generaldirektor ist für die operative Verwaltung des Fonds und die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsorgans verantwortlich. Der Generaldirektor des Rentenfonds Laborfonds ist Stefano Pavesi.
Das Organigramm des Rentenfonds Laborfonds sieht außerdem Folgendes vor:
- Die Risikomanagementfunktion, die für die Methodik und Umsetzung des gesamten Risikomanagementprozesses im Fonds verantwortlich ist;
- Die Interne Revisionsfunktion, die die Korrektheit der Verwaltungs- und Betriebsabläufe, die Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen von Buchhaltung und Verwaltung, die Angemessenheit und Effizienz des internen Kontrollsystems und andere Elemente, die die Organisationsstruktur des Governance-Systems des Fonds betreffen, gewährleistet;
- Der „Data Protection Officer - Datenschutzbeauftragte“ (DPO-DSB), der die Einhaltung der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO), anderer nationaler oder EU-Datenschutzbestimmungen sowie der Richtlinien des Fonds zum Schutz personenbezogener Daten überwacht;
- Das Überwachungsorgan gemäß Gv. D. Nr. 231/2001 (ÜO) überprüft in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit und Eignung des Modells 231 zur Verhinderung der Begehung von Straftaten;
- Der Verantwortliche des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP), der den Fonds bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt
Mit der Abschlussprüfung wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Beschluss der Versammlung, beauftragt.
Der Laborfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde für Rentenfonds (Covip), die die Transparenz und Ordnungsmäßigkeit der Verhaltensweisen und das solide und umsichtige Management der Zusatzrentenformen zum Schutz der Mitglieder und Begünstigten sicherstellt.
Darüber hinaus verwahrt die Depotbank das Vermögen des Fonds.