Ja, Sie können sich durch Vorschüsse oder Ablösen aus Ihrer Position Kapital auszahlen lassen.
Hinweis: Für die Mitglieder des öffentlichen Sektors gelten andere Regeln als für die Mitglieder des Privatsektors.
Vorschüsse für die Mitglieder des Privatsektors
Sie können jederzeit einen Vorschuss für außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, Ihren Ehepartner oder Ihr Kind beantragen (bis zu 75% Ihrer Position).
Wenn Sie dem Privatsektor angehören und mindestens 8 Jahre Mitglied in der Zusatzvorsorge sind, können Sie beim Kauf, dem Bau oder der Renovierung der Erstwohnung für sich oder Ihre Kinder einen Vorschuss beantragen (bis zu 75% Ihrer Position).
Nach 8 Jahren Mitgliedschaft in der Zusatzvorsorge können Sie außerdem auch (ohne Begründung) einen Vorschuss „für sonstige Erfordernisse“ in Höhe von bis zu 30 % Ihrer Position in Anspruch nehmen.
Vorschüsse für die Mitglieder des öffentlichen Sektors
Wenn Sie dem öffentlichen Sektor angehören und mindestens 8 Jahre Mitglied in der Zusatzvorsorge sind, können Sie beim Kauf, dem Bau oder der Renovierung der Erstwohnung für sich oder Ihre Kinder einen Vorschuss beantragen (bis zu 100% Ihrer Position).
Sie können auch einen Vorschuss für außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich oder einen steuerlich zu Lastenden Familienangehörigen in Anspruch nehmen (bis zu 100% Ihrer Position).
Ablösen für die Mitglieder des Privatsektors
Sie können die Ablöse aus dem Fonds (der gesamten Position oder eines Teils davon) beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fonds verlieren (zum Beispiel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Kündigung), bei Nichtbeschäftigung von mehr als 12 Monaten, bei Mobilitäts- oder Lohnausgleichsverfahren oder Insolvenz des Unternehmens.
Ablösen für die Mitglieder des öffentlichen Sektors
Sie können die Ablöse Ihrer gesamten Position im Fonds beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fonds verlieren (zum Beispiel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
Wenn Sie sich dem Rentenalter für die Altersrente der öffentlichen Pflichtversicherung nähern, können Sie die Vorzeitige Befristete Zusatzrente (RITA) beantragen.
Alle Informationen zu Vorschüssen und Ablösen finden Sie im Dokument über die Vorschüsse und im Dokument über die Steuerregelung
Alle Informationen zur Vorzeitigen Befristeten Zusatzrente finden Sie im Dokument über die RITA und im Dokument über die Steuerregelung .