Spezial-Wahlen – 15.12.2020
15.12.2020
Mit der Einberufung der Wahlen zur Erneuerung der Delegiertenversammlung von Laborfonds (15. Oktober 2020) haben die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche Mitglieder des Fonds sind, die nach Wahlkollegium geteilten Kandidatenlisten, abgegeben.
Wie in der Wahlordnung (Art. 5.5) vorgesehen, findet keine Wahl zur Ermittlung der Delegierten statt, welche die Arbeitgeber der Wahlkollegien von Trient und Bozen sowie jener der eingeschriebenen Arbeitnehmer für das Wahlkollegium von Trient vertreten, da diese Einheitslisten abgegeben haben.
Die Wahlen im Jahr 2021 betreffen daher nur die eingeschriebenen Arbeitnehmer des Wahlkollegiums von Bozen.
Wahlberechtigt (Art. 3.1) sind jene Mitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsort in der Provinz Bozen haben und bis zum 31. Dezember 2020 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht stimmberechtigt sind Mitglieder, bei denen zum Stichtag 30.11.2020 die Gesamtliquidation der Position im Gange ist.
Die Stimme kann für die Liste und ohne Angabe von namentlichen Vorzugsstimmen abgegeben werden.
Die ausschließlich elektronische Stimmabgabe findet vom 15. bis 26. Februar 2021 statt.
Die Zugangsdaten für die Stimmabgabe werden den Stimmberechtigten 30 Tage vor Beginn der Wahlen gemäß den zum Zeitpunkt des Beitritts oder späterer Änderungen angegebenen Kommunikationsmittel zugestellt.