Neue Bestimmungen für die Einschreibung der Mitglieder ab 29.05.2021
28.05.2021
NEUE BEITRITTSFORMULARE AB 29.05.2021
Sehr geehrter Unternehmer, Berater und Partner!
Beitrittsformulare, welche vor dem 29. Mai 2021 ausgestellt wurden, sind nur gültig, wenn sie auch vorher unterschrieben wurden und können dem Zusatzrentenfonds weitergeleitet werden.
Ab 29.05.2021 muss das geänderte Beitrittsformular verwendet werden.
NEUE INFORMATIONS-DOKUMENTE
Ab 29. Mai 2021 treten folgende Dokumente für die Mitgliedschaft in Kraft:
• Informationsblatt, Teil I, “Wichtige Informationen für das Mitglied”
• Dokument über die Nachhaltigkeit
Die neuen Dokumente stimmen mit den COVIP-Beschlüssen vom 22. Dezember 2020 überein.
Die Struktur des Informationsblattes wurde komplett erneuert. Es bleibt aber das wichtigste Instrument für die Information der Mitglieder und der potenziellen Mitglieder.
Das „Dokument über die Nachhaltigkeit“ ist ein neues Dokument, welches das potenzielle Mitglied zusammen mit den "Wesentlichen Informationen für das Mitglied" vor dem Beitritt lesen muss.
Neuigkeiten bei der Aushändigung des Datenblatts „Die Kosten“
Sollte das potenzielle Mitglied eine bestehende Mitgliedschaft bei einem anderen Zusatzrentenfonds haben, muss, bei der Erfassung der Mitgliedschaft auf der Online-Plattform, der Name des Herkunftsfonds ausgewählt und anschließend das Datenblatt " Die Kosten" über einen Link erworben werden.
Auch wenn das potenzielle Mitglied die Position vom "alten" Fonds zum Laborfonds nicht übertragen möchte, muss das Datenblatt "Die Kosten" ausgehändigt und dem Beitrittsformular beigefügt werden.
Nach den neuen Bestimmungen muss das Datenblatt „Die Kosten" auf jeder Seite von der betroffenen Person unterschrieben werden.