Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS
10.04.2024
Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS.
Gemäß Artikel 33, Absatz 3, des Statuts von LABORFONDS müssen der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfungsbericht als Kopie, in den fünfzehn Tagen vor der Delegiertenversammlung, zur Einsicht der Mitglieder des Fonds an dessen Rechtssitz aufliegen.
Es wird folglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, am Rechtssitz des Fonds, in der A. Hofer Str. 3H in Bozen den Mitgliedern, mittels vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse