Delegiertenversammlung von Laborfonds – Hinterlegung des Jahresabschlusses am Rechtssitz von LABORFONDS.
12.05.2020
Gemäß Artikel 32, Absatz 3, des Statuts von LABORFONDS sind der Jahresabschluss, sowie die Berichte des Verwaltungsrats, des Aufsichtsrats und des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, in den fünfzehn Tagen vor der Delegiertenversammlung zur Einsicht der Mitglieder des Fonds an dessen Rechtssitz zu hinterlegen.
Da derzeit der Zugang zu den Räumlichkeiten des Fonds im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen des Gesundheitsnotstands COVID-19 untersagt ist, können die Mitglieder eine Kopie der oben genannten Dokumente anfordern, indem sie eine E-Mail mit folgenden Informationen an
- Vorname, Nachname und Steuernummer, wenn das antragstellende Mitglied eine natürliche Person ist;
- Firmenname, Mehrwertsteuernummer oder Steuernummer des mit dem Fonds verbundenen Unternehmens/Körperschaft.
Die angefragten Unterlagen werden dann an die E-Mail-Adresse geschickt, von der die Anfrage gestellt wurde.