Neuigkeiten im Bereich der Zusatzrenten 2024/2025
05.03.2025
Antwort auf das Auskunftsansuchen vom 26. Januar 2024
Antwort auf das Auskunftsansuchen vom 26. Januar 2024, mit der die Agentur der Einnahmen (Regionaldirektion Piemont) klarstellt, dass es für die Zwecke der Senkung des Steuersatzes von 15 auf 9 % nicht möglich ist, das bei einem anderen Fonds erworbene Dienstalter geltend zu machen, es sei denn, es erfolgt eine Übertragung.
DORA-Verordnung
Am 16. Januar 2023 trat die Verordnung (EU) 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, „DORA-Verordnung“) offiziell in Kraft. Mit Wirkung vom 17. Januar 2025 legt die neue Verordnung über die digitale Betriebsstabilität für den Finanzsektor einheitliche Verpflichtungen für Finanzunternehmen (einschließlich Zusatzrentenfonds) in Bezug auf die Sicherheit von IT- und Netzwerksystemen fest. Diese Verpflichtungen betreffen unter anderem das Risikomanagementsystem, die Governance und die vertraglichen Vereinbarungen, die von den Finanzunternehmen mit externen Anbietern von IKT-Dienstleistungen (d. h. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien) getroffen werden.
Normative Anweisungen zu Antipersonenminen
Anweisungen der Banca d'Italia, der COVIP, der IVASS und des MEF zur Durchführung verstärkter Kontrollen der Tätigkeit von zugelassenen Vermittlern zur Bekämpfung der Finanzierung von Unternehmen, die Antipersonenminen, Munition und Streumunition herstellen, in Umsetzung von Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes 9. Dezember 2021, Nr. 220, in Kraft seit dem 8. August 2024 mit einer Anpassungsfrist bis zum 7. Februar 2025.
Antwort der Agentur der Einnahmen Nr. 154 vom Juli 2024
Unter Bezugnahme auf die Entschließung Nr. 55/E vom 25. September 2020 und da die Mitteilung an den Zusatzrentenfonds über die Beiträge, die die Erfolgsprämie ersetzen (oder im Allgemeinen über die nicht abgezogenen Beiträge), im Interesse des Steuerzahlers liegt, stellt die Agentur der Einnahmen Folgendes klar: "Für den Fall, dass der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers für diese Mitteilung sorgt, kann letzterer von dieser Verpflichtung befreit werden.“.
Haushaltsgesetz 2025 (legge 207 del 30 dicembre 2024)
Bestimmungen zur Zusatzvorsorge gemäß Art. 1 Abs. 181 des Gesetzes Nr. 207/2024 in Bezug auf die Möglichkeit, die Zusatzvorsorge-Rente in Anspruch zu nehmen, um die Voraussetzungen für den Zugang zur vorgezogenen beitragsabhängigen Rente zu erfüllen, für die das Dekret mit Durchführungsbestimmungen erwartet wird.