Haben Sie im Jahr 2023 eine Leistung aus dem Fonds erhalten? Denken Sie daran, Ihre CU zu aufzubewahren

27.05.2024

Haben Sie im Jahr 2023 eine Leistung aus dem Fonds erhalten? Denken Sie daran, Ihre CU zu aufzubewahren.
Wenn Sie eine Leistung aus dem Fonds beantragen, wird nach der Abrechnung eine Einheitliche Bescheinigung (CU) erstellt, die bei Ihrer Steuererklärung eingereicht werden muss.
Wenn Sie die Überweisung eines Leistungsanspruchs im Jahr 2023 erhalten haben, hat Ihnen der Rentenfonds eine Einheitsbescheinigung per Post zugeschickt.

Wirkt sich die Leistung also auf Ihre Steuererklärung aus? NEIN
Die Einheitliche Bescheinigung muss als Beleg in Ihrer Steuererklärung eingereicht werden, hat aber keine Auswirkungen auf Ihr Einkommen. Die Berechnung der fälligen Steuern hat bereits stattgefunden und wird nicht neu berechnet.

Sie haben das Schreiben mit der CU erhalten, was nun?
Nehmen Sie es zu Ihrem Termin für die Steuererklärung mit, damit es den übrigen Unterlagen beigefügt werden kann.

Sie haben den Brief mit der CU NICHT erhalten, was nun?
Keine Sorge, Sie können eine Kopie der Einheitlichen Steuerbescheinigung in Ihrem Login Bereich finden. Melden Sie sich auf der Website des Fonds im Login Bereich an, und suchen Sie im Menü „Ihre Dokumente“. Wenn Sie einen SPID-, CIE- oder CNS-Ausweis besitzen, können Sie die Bescheinigung auch von der Website der Agentur für Einnahmen herunterladen.

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